22. Januar 2022

Bundestag beschließt Betreuungsgeld

Quelle: jungefreiheit.de

Eltern erhalten ab August 2013 Unterstützung vom Staat – Foto: JMG/pixelio.de

BERLIN. Der Bundestag hat mit den Stimmen von Union und FDP das Betreuungsgeld beschlossen. In namentlicher Abstimmung sprachen sich am Freitag 310 Abgeordnete dafür aus, Eltern von Kleinkindern, die keine staatliche Betreuungseinrichtung in Anspruch nehmen, ab August 2013 mit einer monatlichen Zahlung von 100 Euro zu unterstützen.

282 Abgeordnete stimmten gegen den Gesetzentwurf. Die Koalition verfügt über 330 Abgeordnete. Mehrere Parlamentarier der Koalitionsfraktionen waren bei der Abstimmung nicht anwesend, manche stimmten mit „Nein“.

Steinbrück bezeichnet Gesetz als „schwachsinnig“

Während der vorausgegangen Debatte unterstrich die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Dorothea Bär (CSU), die Bedeutung des Gesetzes. Das Betreuungsgeld und der Krippenausbau seien „ein wunderbares Gesamtkonzept“, sagte Bär.

Scharfe Kritik kam vom designierten SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück. Er bezeichnete das Gesetz „schwachsinnig“. Die SPD sprach in einer Pressemitteilung von der Konservierung eines „völlig antiquierten Frauenbilds“.

SPD und Grüne hatten bereits vor der Abstimmung angekündigt, eine mögliche Klage gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht zu prüfen. Im Falle eines Wahlsieges bei der Bundestagswahl im Herbst 2013 wollen SPD und Grüne die Unterstützungsleistung umgehend wieder abschaffen. (tb)