17. September 2021

Organisierte Beihilfe zum Suizid bestrafen

Quelle: idea.de

Foto: Gerd Altmann/dezignus.com/pixelio.de

Die Juristen-Vereinigung Lebensrecht kritisiert einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums. Dieser sieht vor, dass nur eine gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung strafbar sein soll. Dies ist nach Ansicht der Juristen unzureichend, weil jede organisierte Beihilfe der Selbsttötung den Anschein der Normalität verleihe.

Köln (idea) – Jede organisierte Beihilfe zur Selbsttötung sollte bestraft werden. Dafür plädiert die Juristen-Vereinigung Lebensrecht (Köln) in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums. Dieser sieht vor, dass nur eine gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung strafbar sein soll. Dies ist nach Ansicht der Juristen unzureichend, weil jede organisierte Beihilfe der Selbsttötung den Anschein der Normalität verleihe. Der Eindruck, es gebe keine Alternative, müsse vermieden werden. Selbstmorde geschähen nur sehr selten freiverantwortlich. Weit mehr als 90 Prozent aller Selbsttötungen seien durch Depressionen oder andere psychische Erkrankungen verursacht. Die betroffenen Menschen brauchten medizinische Behandlung sowie menschliche Solidarität und Hilfe. Dazu gehöre auch die Pflicht des Staates, sie vor dem Entschluss zur Selbsttötung zu schützen. Deshalb sollten nicht nur kommerzielle Unternehmen, die mit der Beihilfe zum Selbstmord Gewinne erzielen wollten, verboten werden, sondern alle Organisationen, die Beihilfe anbieten. Gleichwohl solle der Grundsatz bestehen bleiben, dass die Selbsttötung und die Beihilfe ohne Mitwirkung einer Organisation in Deutschland nicht strafbar sind. Vorsitzender der Juristen-Vereinigung Lebensrecht ist Richter a.D. Bernward Büchner (Freiburg).