17. September 2021

Ein Angriff auf die Religionsfreiheit?

Quelle: idea.de

Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de

Muslime, Juden und Christen kritisieren ein Urteil des Kölner Landgerichts, das religiös begründete Beschneidungen von Jungen unter Strafe stellt. Nach einem am 26. Juni veröffentlichten Urteil des Kölner Landgerichts ist die Beschneidung kleiner Jungen eine strafbare Körperverletzung und verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht des Kindes.

Köln/Frankfurt am Main/Berlin/Jerusalem (idea) – Auf Proteste von Juden und Muslimen ist ein Gerichtsurteil gestoßen, das religiös begründete Beschneidungen von Jungen unter Strafe stellt. Auch christliche Israelfreunde betrachten die Entscheidung als nicht nachvollziehbar. Nach einem am 26. Juni veröffentlichten Urteil des Kölner Landgerichts ist die Beschneidung kleiner Jungen eine strafbare Körperverletzung und verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. Vor Gericht stand ein Arzt, der einen vierjährigen muslimischen Knaben auf Wunsch der Eltern beschnitten hatte. Die Richter verhängten nur deswegen keine Strafe, weil der Mediziner überzeugt gewesen sei, rechtmäßig zu handeln. Im Judentum wie im Islam drückt die Beschneidung von Jungen deren Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft aus. Das Urteil ist für andere Gerichte nicht bindend, könnte aber Signalwirkung haben.

Dem Gewissen folgen oder Strafe riskieren?

Der stellvertretende Vorsitzende der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüs (IGMG), Mustafa Yeneroglu (Köln), nannte das Urteil einen „Angriff auf die Religionsfreiheit und das Elternrecht“. Es kriminalisiere Muslime und Juden und stelle Eltern vor die Wahl zwischen ihrem Gewissen und strafrechtlicher Verfolgung. „Damit hat eine seit Jahren mit großem Eifer geführte Kampagne einen krönenden Abschluss gefunden“, so Yeneroglu. Juristen, die von islamfeindlichen Kritikern angeregt worden seien, hätten das Thema offensichtlich zur persönlichen Profilierung entdeckt. Der Zentralrat der Juden spricht ebenfalls von einem „Angriff auf die Religionsfreiheit“. Sein Präsident Dieter Graumann (Frankfurt am Main) hält das Urteil für „einen unerhörten und unsensiblen Akt“. Die Beschneidung von neugeborenen Jungen – im Judentum gewöhnlich am 8. Tag nach der Geburt – sei fester Bestandteil der jüdischen Religion und werde seit Jahrtausenden weltweit praktiziert. Die Gesellschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit sehen einen „Angriff auf das jüdische Leben in Deutschland“.

Wird eines Tages die Säuglingstaufe verboten?

Auch der Leiter des messianisch-jüdischen Evangeliumsdienstes Beit Sar Shalom, Wladimir Pikman (Berlin), kritisiert das Urteil. Beschneidungen gehörten zu den zentralen Elementen des Judeseins, sagte er gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Nach Ansicht des Rabbiners ist es kaum vorstellbar, dass sich messianisch-jüdische Gemeinden an das Verbot halten werden. Pikman hält es für möglich, dass eines Tages auch das Taufen von Säuglingen verboten werde, um es den Kindern zu ermöglichen, später ihre Religion frei zu wählen. Messianische Juden glauben, dass Jesus Christus der im Alten Testament angekündigte Messias des jüdischen Volkes ist. Im Unterschied zu Christen verstehen sie sich als Teil des jüdischen Volkes und seiner Traditionen.

Viele Vorteile aus medizinischer Sicht

Für die Internationale Christliche Botschaft Jerusalem ist das Urteil „nicht nachvollziehbar“. Um die Religionsfreiheit derart einzuschränken, müssten schwerwiegende medizinische oder sonstige Gründe gegen die Beschneidung kleiner Jungen sprechen, sagte eine Sprecherin der Botschaft gegenüber idea. Die Jahrtausende alte Praxis habe aber aus medizinischer Sicht viele Vorteile. So verbessere die Beschneidung die hygienischen Verhältnisse, schränke die Übertragbarkeit von Geschlechtskrankheiten ein und verringere das Krebsrisiko. In vielen Ländern ließen Eltern ihre Söhne gerade deshalb beschneiden, ohne dass es einen Bezug zur Religion gebe. Über traumatische Folgen einer Beschneidung von Jungen im Säuglingsalter, wie sie im Judentum praktiziert werde, sei zudem nichts bekannt.