9. Mai 2021

Ausübung von Grundrechten kaum möglich

Quelle: idea.de

Die Ausübung von Grundrechten ist sehr eingeschränkt. Foto: PR

Die Menschenrechtslage im ostafrikanischen Eritrea ist „katastrophal“. Darauf weist die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hin. Seit zehn Jahren unterdrücke, inhaftiere und foltere das Regime insbesondere freikirchliche Christen.

Frankfurt am Main (idea) – Die Menschenrechtslage im ostafrikanischen Eritrea ist „katastrophal“. Das hebt die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) in einer Pressemitteilung aus Anlass des eritreischen Nationalfeiertags am 24. Mai hervor. Die Ausübung von Grundrechten, wie Rede-, Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit sei nur sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich, obwohl die Verfassung diese seit 1997 garantiere. Staatspräsident Isayas Afewerki missbrauche das Militär, um das Volk in Knechtschaft zu halten. Eritreer, die Widerstand gegen ihn oder die Ein-Parteien-Regierung leisten, würden eingesperrt. Viele seien Deserteure oder Wehrdienstverweigerer; andere würden aus politischen oder religiösen Gründen in Gefängnisse gesteckt. Aus Anlass des eritreischen Nationalfeiertages am 24. Mai erinnert die IGFM daran, dass das Regime seit zehn Jahren insbesondere freikirchliche Christen unterdrücke, inhaftiere und foltere. Nur die orthodoxe und die katholische Kirche sowie die Lutheraner und der sunnitische Islam sind staatlich anerkannt, aber auch sie können laut IGFM nicht mehr frei arbeiten. Derzeit seien bis zu 2.000 Menschen ohne Anklage in Gefängnissen oder Frachtcontainern unter unmenschlichen Bedingungen eingesperrt. Von den rund fünf Millionen Einwohnern sind 50 Prozent Muslime und 47 Prozent Christen. 1,9 Prozent sind Nicht-Religiöse und der Rest Anhänger von Naturreligionen.