3. Dezember 2021

Willkür und Rechtsverwirrung – Wohin es führt, wenn die Verfassungsrichter den „besonderen Schutz” der Ehe abschaffen

Quelle: gemeindenetzwerk.org

Foto: S. Hofschlaeger/pixelio.de

Willkür und Rechtsverwirrung – Wohin es führt, wenn die Verfassungsrichter den „besonderen Schutz” der Ehe abschaffen

„La non-demande en marriage”: Die Absage an die Ehe verkündeten um 1970 Chansonniers wie George Brassens. Sie brachten damit das Lebensgefühl einer Bohème zum Ausdruck, die mit bürgerlichen „Konventionen” radikal brechen wollte. Die Ehe war damals noch „die Norm des Erwachsenendaseins” und als solche den Kritikern der bestehenden Sozialordnung zutiefst suspekt: Die eheliche „Kleinfamilie” denunzierten sie als Hort der Repression von Frauen und Kindern, in dem „totalitäre Umfangsformen”, „Privatismus” und „Gruppenegoismus” herrschten (1). Aus dieser Sicht heraus forderte schon 1975 der Zweite Familienbericht, dass „nichtlegalisierte Partnergemeinschaften, Wohngemeinschaften, Kollektive etc. gegenüber der historischen Form der heutigen „Normalfamilie” nicht diskriminiert werden dürfen” (2). [Weiterlesen]