3. Dezember 2021

Sachsen: Kirche soll Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern

Quelle: idea.de

Die Gleichstellungsbeauftragte der Landeskirche, Kathrin Wallrabe. Foto: PR

Meißen (idea) – Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Pfarramt soll in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens verbessert werden. Das wurde am 1. März bei einem Thementag im Pastoralkolleg Meißen angeregt.

Wie die Gleichstellungsbeauftragte der Landeskirche, Kathrin Wallrabe (Dresden), sagte, ist die evangelische Kirche grundsätzlich auf Ehe und Familie hin orientiert. Es dürfe daher nicht sein, dass Frauen ihren Kinderwunsch immer wieder aufschöben, um Fristen bei der Übernahme ins Pfarramt einzuhalten. So darf man etwa bei Antritt des Probedienstes in der sächsischen Landeskirche nicht älter als 35 Jahre sein, um als Pfarrer ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen zu werden nicht älter als 40. Die Kirche müsse zeitgemäße Rahmenbedingungen schaffen, die es Familien ermöglichten, im Pfarrberuf zu leben und zu arbeiten. So wünsche sie sich, dass die Landeskirche Pfarrerinnen und Pfarrern stärker helfe, eine Balance zwischen den Ansprüchen der Gemeinde und der Familie zu finden. Es dürfe nicht sein, dass die Pfarrfamilie unter Rechtfertigungsdruck gerate, wenn sie etwa einen fest vereinbarten freien Tag beanspruche. Auch sollte die Landeskirche die Versetzungspraxis nach einer Scheidung überdenken. Hier sollte das gemeinsame Sorgerecht und das Wohl der Kinder berücksichtigt werden.

Pfarrervertretung: Familiäre Situation von Pfarrern berücksichtigen

Auch der Vorsitzende der sächsischen Pfarrervertretung, Matthias Große (Glauchau), mahnte eine stärkere Berücksichtigung der familiären Situation von Pfarrern an. So bezeichnete er die „starre Regelung“, die Pfarrstelle jeweils nach zehn Jahren zu wechseln, als kontraproduktiv. Ähnliches gelte für ein so genanntes „ungedeihliches Zusammenwirken“ von Pfarrer und Gemeinde. Anstatt den betreffenden Geistlichen dann – wie in den meisten Fällen in der sächsischen Landeskirche üblich – in den Wartestand zu versetzen, sollte sie sich ein Beispiel an der bayerischen Kirche nehmen, in der zuvor ein Streitschlichter (Mediator) engagiert werde.

Auch familiäre Termine im Kalender eintragen

Oberlandeskirchenrätin Jördis Bürger (Dresden) betonte, dass es in Sachsen eine vergleichsweise hohe Akzeptanz für Frauen gebe, die Familie haben und trotzdem arbeiten wollten. Das gelte auch in der Kirche. Zwar seien mehr Frauen in Leitungsämtern wünschenswert, doch sei die Quote im Vergleich zur Wirtschaft hoch; so sind zwei der acht sächsischen Oberlandeskirchenräte Frauen. Bürger ermutigte die Teilnehmer der Tagung, nicht nur die Herausforderungen, wie unregelmäßige Arbeitszeiten zu sehen, sondern auch die Chancen. So sei das Pfarramt ein kreativer Beruf, der es ermögliche, selbst Schwerpunkte zu setzen. Bürger ermutigte dazu, familiäre Termine ebenso im Kalender festzuhalten wie dienstliche. Auch sei ein dienstfreier Tag pro Woche im neuen EKD-Pfarrdienstgesetz verbürgt. Hintergrund des Thementages ist das Pfarrdienstrecht, über dessen Ausführungsbestimmungen die sächsische Synode im April beraten wird. Um den umstrittenen Paragrafen 39, der eine Öffnung des Pfarrhauses für homosexuelle Partnerschaften ermöglicht, ging es nicht.