17. September 2021

SPD-Justizminister will Scharia einführen

Quelle: jungefreiheit.de

Der Koran: Bald Quelle für deutsche Schiedsgerichte? Foto: Thomas Schneider

MAINZ. Der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff (SPD) hat sich für das islamische Rechtswesen in Deutschland stark gemacht. „Wenn das in Form von Schiedsgerichten geschieht, wie im Handel oder im Sport, dann ist das vertretbar“, sagte er der Berliner Boulevardzeitung B.Z. Sollten beide Streitparteien die Scharia als Rechtsgrundlage akzeptieren, spräche aus Sicht des Juristen nichts dagegen, sie auch in Deutschland anzuwenden.

Hartloff will die Scharia allerdings nur in Teilen verwirklicht sehen. Bei Straftaten dürfe sie nicht angewendet werden, wohl aber bei Geld-, Scheidungs- oder Erbschaftsangelegenheiten. „Steinzeit werden wir nicht tolerieren“, versprach der Sozialdemokrat. „Steinigen ist menschenrechtsunwürdig.“

Union kritisiert Vorstoß

Scharfe Kritik an dem Vorstoß Hartloffs kam vom bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der den Vorschlag als „gefährliche Schnapsidee“ bezeichnete: „Die Scharia hat in unserer Rechts- und Werteordnung nichts zu suchen. Wir stehen in Deutschland für eine offene und tolerante Gesellschaft, die durch unsere christlich-abendländische Kultur geprägt ist. Das dürfen wir weder preisgeben noch sonst relativieren“, warnte Herrmann am Freitag.

Die Scharia stehe für menschenverachtende Strafen wie Steinigung und Handabhacken, verneine die Gleichberechtigung von Mann und Frau und ignoriert selbstverständlichste Menschenrechte. „Menschen aus anderen Kulturkreisen müssen unsere Rechts- und Werteordnung in vollem Umfang akzeptieren. Die Scharia steht hierzu in krassem Widerspruch“, betonte der CSU-Politiker

Auch der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings, lehnte den Vorschlag ab. „Es ist falsch verstandene Toleranz, wenn der SPD-Justizminister Hartloff islamischen Scharia-Gerichten das Wort redet“, sagte Krings. Wenn es um Geld- oder Erbstreitigkeiten gehe, seien in Deutschland die ordentlichen Gerichte zuständig. „Die Errungenschaften unseres Rechtsstaates gelten für alle in Deutschland lebenden Menschen – unabhängig von ihrem Glauben. Dieses Prinzip werden wir nicht wegen der Scharia aufgeben“, versicherte Krings.

Präzedenzfall bereits vor deutschem Gericht verhandelt

Im vergangenen November sorgte das Amtsgericht Siegburg für Aufsehen, als es eine Scheidung parallel nach deutschem und islamischem Recht durchführte. Rechtsexperten sahen darin einen Präzedenzfall. (FA/krk)