17. September 2021

Intersexualität: Brauchen wir ein „drittes Geschlecht“?

Quelle: idea.de

Foto: ParaDox

Berlin/Riesa (idea) – Brauchen wir ein „drittes Geschlecht“? In Deutschland erblicken jährlich bis zu 400 Kinder das Licht der Welt, bei denen biologisch-medizinisch nicht eindeutig zu bestimmen ist, ob sie Mädchen oder Jungen sind. Schätzungen zufolge soll es in der Bundesrepublik zwischen 80.000 und 120.000 Intersexuelle geben. Nach deutschem Recht muss das Geschlecht eines Neugeborenen binnen einer Woche in das Geburtenregister eingetragen werden. Ist keine Zuordnung möglich, wird dem Kind entweder das Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ zugewiesen.

Umstritten ist die Frage, ob chirurgische Eingriffe insbesondere bei Kleinkindern zulässig sein sollten. Viele Betroffene sehen darin eine Genitalverstümmelung und Kastration. Wie soll man mit der Problematik umgehen? Für Aufsehen hat die am 23. Februar veröffentlichte Empfehlung des Deutschen Ethikrates gesorgt, ein drittes Geschlecht einzuführen. Eine Person, die sich weder dem Geschlecht „weiblich“ oder „männlich“ zuzuordnen sei, dürfe nicht gezwungen werden, sich für eine dieser Kategorien zu entscheiden. Dies sei ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Gleichbehandlung. Im Personenstandsregister sollte deshalb neben „männlich“ und „weiblich“ auch die Kategorie „anderes“ eingeführt werden bzw. kein Eintrag erfolgen, bis die betroffene Person sich selbst entschieden habe. Im Blick auf chirurgische Eingriffe heißt es, unumkehrbare medizinische Maßnahmen zur Geschlechtszuordnung stellten einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und sexuelle Identität dar. Darüber müssten die Betroffenen grundsätzlich selbst entscheiden.

Antidiskriminierungsstelle begrüßt Empfehlungen

Die Stellungnahme des Ethikrates stieß auf ein geteiltes Echo. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders (Parteilos), bezeichnete das Votum als richtungweisend und überfällig. Dies gelte insbesondere für die Forderung, dass Intersexuelle nicht mehr gezwungen werden sollten, sich im Personenstandregister auf ein Geschlecht festzulegen. Auch die Partei „Die Linke“ begrüßt die Empfehlungen. „Wir müssen akzeptieren, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt“, erklärte die Sprecherin der Bundestagsfraktion für Lesben- und Schwulenpolitik, Barbara Höll. „Endlich“ werde der Blick auf die Menschenrechte von Intersexuellen gerichtet, „die in der Vergangenheit so schwer verletzt wurden“. Die CSU-Landesgruppe im Bundestag lehnt dagegen die Einführung eines „dritten Geschlechts“ ab. Dies sei „keine gute Idee“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Stefan Müller. Er würdigte zugleich, dass der Ethikrat auf das Leid Intersexueller hingewiesen habe.

Evangelikale: Keine „dritte“ Schöpfungsvariante

Wie ist die Problematik der Intersexualität aus christlicher Sicht zu bewerten? Dazu äußerte sich der Vorsitzende der evangelikalen Studiengemeinschaft Wort und Wissen, der Arzt Henrik Ullrich (Riesa), gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Nach seinen Worten steht es außer Frage, dass aus biblischer Sicht auch Menschen mit biologisch zweigeschlechtlichen Variationen von Gott gewollt und geliebt seien: „Nicht der Nachweis eines exakt bestimmbaren Geschlechtes oder anderer biologisch quantifizierbarer Merkmale qualifiziert uns zum Menschen, sondern das Wissen und der Zuspruch von Gottes Ja zu meinem Ich“, so Ullrich mit Hinweis auf Psalm 139. Allerdings lebe man „in einer gefallenen Schöpfung, die unter Krankheit, Entstellung und Tod leidet“ (Römer 8). Gott habe den Menschen als Mann und Frau geschaffen. Sie bildeten eine sich ergänzende Einheit, die unter anderem auf biologischer Unterschiedlichkeit basiere. Allerdings sei der Idealzustand der Schöpfung, der von Gott das Prädikat „sehr gut“ erhalten habe, aufgrund des Sündenfalls nirgendwo mehr zu finden. Von dessen Folgen seien auch alle Gene, Organe und Hormone betroffen, die die biologische Ausbildung der Geschlechtsmerkmale beim Menschen steuerten. Es sei jedoch „unpassend“, bei den daraus resultierenden Formen der Intersexualität von „Schöpfungspannen“ oder einer „dritten Schöpfungsvariante“ zu sprechen.

„Drittes Geschlecht“ keine Hilfe für Betroffene

Zu der Stellungnahme des Ethikrates findet Ullrich sowohl lobende als auch kritische Worte. So sei es positiv, dass die Frage, welchem Geschlecht Betroffene zuzuordnen seien, nicht zuerst durch Dritte – etwa Ärzte oder Eltern – beantwortet werden dürfe, sondern eine persönliche Entscheidung angestrebt werden solle. Ullrich teilt die Forderung des Ethikrates, diese Menschen fachlich kompetent zu begleiten. Sie müssten vor Zwangsmaßnahmen geschützt und dürften nicht ausgegrenzt werden. Allerdings sei der Vorschlag, im Personenstandregister die Kategorie „anderes“ neben „weiblich“ und „männlich“ einzuführen, „unverständlich und nicht hilfreich“. Dadurch würden „die latenten und nicht auszulöschenden Vorurteile in der individuellen und gesellschaftlichen Wahrnehmung“ eher vertieft, auch wenn dies nicht die Absicht des Ethikrates sei. Außerdem wären die sich daraus ergebenden zusätzlichen juristischen Regelungen im Zusammenhang mit dem Personenstandsrecht unüberschaubar, so Ullrich. Der bessere Weg bestehe darin, Betroffenen bzw. ihren Eltern die Freiheit zu geben, bis zu einem bestimmten Alter (21 Jahre) kein Geschlecht angeben zu müssen. Danach sollte der Personenstand individuell und in persönlicher Freiheit festgelegt und bewusst gelebt werden, so der Arzt.