29. Juni 2022

Theologen warnen vor „Irrlehren“ in der Volkskirche

Quelle: idea.de

Verantwortet wird die Erklärung unter anderen von dem nordelbischen Altbischof Prof. Ulrich Wilckens.

Karlsruhe (idea) – Scharfe Kritik an „Verführung und Irrlehren“ in der Volkskirche hat eine Gruppe engagierter evangelischer Theologen und Juristen geübt. Sie veröffentlichten am 4. August in Karlsruhe eine gemeinsame Erklärung unter dem Titel „Für die Freiheit des Glaubens und die Einheit der Kirche“.

Darin fordern sie, der Anpassung an den Zeitgeist zu widerstehen und die Bekenntnisse der Kirche Jesu Christi neu ernstzunehmen. Verantwortet wird die Erklärung unter anderen von dem nordelbischen Altbischof Prof. Ulrich Wilckens (Lübeck), dem badischen Oberkirchenrat i. R. Klaus Baschang (Karlsruhe), den Theologieprofessoren Rainer Mayer (Stuttgart) und Reinhard Slenczka (Erlangen) sowie Kirchenrat i.R. Hans Lachenmann (Satteldorf bei Schwäbisch Hall). Sie rufen Christen dazu auf, das Papier zu unterschreiben und an ihre jeweiligen Kirchenleitungen zu schicken. Die Autoren beklagen, dass „schon seit langem“ in Kirchen und Gemeinden „die zentrale Heilsbedeutung des Todes Christi und seiner Auferstehung bestritten und behauptet“ werde, diese Grundaussagen der Heiligen Schrift seien für heutige Christen unannehmbar: „Dagegen haben sich kaum ein Bischof oder Synoden zur Wehr gesetzt.“

„Tiefe Bekenntnisnot“

Die neueren Diskussionen und Beschlüsse zum landeskirchlichen Pfarrdienstrecht hätten offenkundig gemacht, „wie tief die Bekenntnisnot in unseren Kirchen und Gemeinden geworden ist“. Hintergrund ist das Anfang November von der EKD-Synode verabschiedete Dienstrecht, das es den 22 Landeskirchen überlässt, ob homosexuelle Pfarrer mit ihrem Partner in kirchlichen Dienstwohnungen zusammenleben dürfen. Wilckens und die anderen Kritiker nennen es „Verführung zur Irrlehre“, wenn im Paragraphen 39 „Ehe“ und „familiäres Zusammenleben“ nebeneinander gestellt werden und es in der Erläuterung heißt, diese Bestimmung umfasse auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. Nach ihrer Ansicht ist die Behauptung falsch, eine eingetragene Lebenspartnerschaft sei gleichwertig mit der Ehe. „Schlicht irrig“ sei auch die These, Jesus Christus habe zur Homosexualität nichts gesagt: „Er hat die Ehe-Ethik des Alten Testaments sogar noch verschärft.“

Ehen stabilisieren – nicht problematisieren

Die Kirche müsse ihre Energie entschieden darauf verwenden, dass die Ehen stabilisiert und nicht problematisiert würden. Nach Überzeugung der Autoren darf die Kirche Jesu Christi ihre Lehre nie den Vorstellungen und Gewohnheiten einzelner Kirchenmitglieder oder von gesellschaftlichen Tendenzen bestimmen lassen: „Sie würde damit die Gewissensfreiheit aller anderen bedrohen und ihre eigene Freiheit preisgeben.“ In der Erklärung wird auch die Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) kritisiert. Sie hatte 2004 erklärt, die unterschiedlichen Positionen zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften von Pfarrern berührten als „Ordnungsfragen“ nicht den status confessionis (Bekenntnisstand). Dieser Beschluss und seine Erläuterung sei jetzt tragende Grundlage für den Paragraphen 39 im EKD-Pfarrdienstrecht geworden, so das Papier der Kritiker. Nach ihrer Meinung sind davon „die tiefen Irritationen bestimmt, die inzwischen die Kirche erschüttern“. Die Erklärung „Für die Freiheit des Glaubens und die Einheit der Kirche“ kann hier heruntergeladen werden.