30. Juni 2022

Für „bußfertige Korrektur“ des Pfarrdienstgesetzes

Quelle: idea.de

Eberhard Hoppe: Vereinigung für Bibel und Bekenntnis gegen Homo-Ehe im Pfarrhaus.

Eschenburg (idea) – Eine „bußfertige Korrektur“ des im vorigen November von der EKD-Synode beschlossenen Pfarrdienstgesetzes fordert die Evangelische Vereinigung für Bibel und Bekenntnis (EVBB) in Hessen und Nassau.
 

Das Gesetz ermöglicht es Landeskirchen, das Pfarrhaus für das Zusammenleben homosexueller Partner zu öffnen. Scharfe Kritik daran übt der Vorsitzende der Evangelischen Vereinigung, Verbandspfarrer Eberhard Hoppe (Eschenburg/Mittelhessen). Bisher habe das Pfarrdienstgesetz vorgesehen, „dass Pfarrer und Pfarrerinnen im Pfarrhaus nicht zuletzt als Vorbild in einem biblisch begründeten Lebensstil leben sollen“. Doch nun würden alle Lebensformen als gleichwertig dargestellt, so Hoppe im Rundbrief seiner Organisation. Wenn aber ein Mann mit einem Mann und eine Frau mit einer Frau im Pfarrhaus wohnen könnten, sei dies „ein irreführendes Vorbild für unsere Gesellschaft“. Das entspreche nicht dem biblischen Familienbegriff. Wenn es nicht zu einer Korrektur komme, verspiele die Kirche den Segen Gottes und werde nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch in der weltweiten Ökumene eine unbedeutende Randerscheinung. Der Rundbrief der Vereinigung wird an 4.800 Freunde und Mitglieder versandt. Hoppe ist Verbandspfarrer des Evangelischen Gemeinschaftsverbandes Herborn. Die hessen-nassauische Kirche war Vorreiter für die „Homo-Ehe“ im Pfarrhaus. Sie hatte bereits 2002 beschlossen, dass homosexuelle Pfarrer mit ihren Partnern in der Dienstwohnung leben können, sofern Kirchenvorstand und Kirchenleitung zustimmen. Gleiches gilt zum Beispiel auch für die Evangelische Landeskirche im Rheinland. In anderen Landeskirchen ist dies nur in Einzelfällen nach einer Prüfung durch die Kirchenleitung möglich (zum Beispiel in Württemberg) oder nicht zulässig (etwa in Sachsen).