22. Januar 2022

Deutschland: „Jesus hat Sie lieb“- kostete die Arbeitsstelle

Quelle: ead.de

Der gefeuerte Telefonist Zekarias T. erläutert seine Motive. Foto: PR

Der gefeuerte Telefonist Zekarias T. erläutert seine Motive

Bochum (idea) – Sein Fall erregte in ganz Deutschland Aufsehen: Der Bochumer Student Zekarias T. arbeitete als Teilzeitmitarbeiter in einem Telefonzentrum des Fernsehversandhandels QVC. Seine Gesprächspartner verabschiedete er stets mit den Worten „Jesus hat Sie lieb. Vielen Dank für Ihren Einkauf bei QVC und einen schönen Tag“. Weil er entgegen der Anweisung seines Arbeitgebers auf den Zusatz „Jesus hat Sie lieb“ nicht verzichten wollte, wurde er gekündigt. Dagegen klagte er. Am 20. April entschied das Landesarbeitsgericht Hamm in letzter Instanz, dass die Kündigung rechtmäßig war.
 

„Ich wollte Zeugnis für Christus abgeben“

Zekarias T. gehört zum äthiopischen Zweig einer Bochumer Baptistengemeinde. Gegenüber idea berichtete er: „Nachdem vor einigen Jahren mein Vater gestorben ist, war ich sehr isoliert und habe viel Zeit mit Gott und der Bibel verbracht. Dadurch hat sich bei mir vieles verändert.“ Dies habe sich auch auf seiner Arbeitsstelle ausgewirkt. Über seine Motive sagte Zekarias T.: „Aus der Furcht Gottes heraus wollte ich Zeugnis abgeben für Christus.“ Dass es ihm nicht gelungen sei, seinen Arbeitsplatz zu erhalten, bedauerte er.

Wie weit reicht Glaubensfreiheit im Beruf?

Nach Angaben des Landesarbeitsgerichts Hamm hat der tief gläubige Kläger nicht ausreichend darlegen können, warum ihn ein Verzicht auf die Formel „Jesus hat Sie lieb“ in innere Nöte gebracht hätte. Im Spannungsfeld zwischen Glaubensfreiheit und unternehmerischer Betätigungsfreiheit sei ein Abwägungsprozess gefordert. Ein Arbeitnehmer, der sich bei der Verweigerung einer Arbeitsanweisung auf eine Beeinträchtigung seiner Glaubensfreiheit berufe, müsse „nachvollziehbar darlegen, dass er ohne innere Not nicht von einer aus seiner Sicht zwingenden Verhaltensregel absehen könne“, so das Gericht.