29. Januar 2022

Warum PID ethisch und rechtlich abzulehnen ist

Quelle: idea.de

Ulrich Eibach: Die Methode ist eine Form der „aktiven Tötung“.

Berlin/Bonn (idea) – Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist aus ethischen und rechtlichen Gründen nicht zu billigen.
 

Zu diesem Ergebnis kommt einer der führenden evangelischen Medizinethiker, der Theologieprofessor Ulrich Eibach (Bonn), in einer Stellungnahme für die Evangelische Nachrichtenagentur idea. Bei der PID werden künstlich befruchtete Eizellen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf mögliche genetische Defekte untersucht und gegebenenfalls vernichtet. Laut Eibach führt dies zur Selektion. PID sei damit eine Form der „aktiven Tötung bzw. Sterbehilfe“. Es werde die Geburt von Menschen verhindert, die genetische Dispositionen für Krankheiten tragen. Damit maße sich der Mensch die Entscheidung darüber an, welches Leben lebenswert sei und welches nicht. Werde die PID rechtlich erlaubt, „so werden zugleich Lebensunwerturteile und darauf basierende Tötungshandlungen gebilligt“, so Eibach. Die befruchtete Eizelle sei kein biologisches „Etwas“, sondern menschliches Leben und stehe unter dem Schutz der Menschenwürde. Die PID sei nicht nur eine Methode, um individuelle Krankheiten und angeblich unzumutbare Belastungen für die Eltern zu verhindern, sondern diene auch dazu, den Eltern und der Gesellschaft „die Belastungen durch behinderte und unheilbar kranke Menschen zu ersparen“. Eibach: „Sehr schnell könnte sich daraus ein gesellschaftlicher Druck entwickeln, die PID in Anspruch zu nehmen, um ein behindertes Kind als ‚Schadensfall’ für Krankenkassen und die Gesellschaft zu vermeiden.“

„Unheilvolle Utopie“: Gesellschaft ohne Behinderte

Nach Ansicht des Theologen würde ein Ja zur PID die Tendenz verstärken, eine Gesellschaft ohne behinderte und kranke Menschen anzustreben. Wer jedoch das Ziel verfolge, eine Welt ohne Krankheiten und Behinderungen medizintechnisch oder auf andere Weise herzustellen, verfalle „einer unheilvollen Utopie von einer Gesellschaft, die sich nur aus starken, gesunden und autonomen Menschen zusammensetzt“. Diese Utopie sei diskriminierend. Laut Eibach stellt die PID auch vor die Frage, welchen Platz Behinderte und unheilbar Kranke in der Gesellschaft haben sollen. Insofern müsse eine Gesetzgebung verhindert werden, „von der eine Gefährdung der Menschenrechte dieser schwächsten Menschen ausgehen kann“. Eibach weiter: „Wer Leiden beseitigt und krankes Menschenleben verhindert, hat nicht immer recht. Nicht jedes Mittel ist dazu recht und sollte erst recht nicht vom Gesetzgeber zum Recht erhoben werden.“ Eibach war von 1981 bis 2007 Pfarrer am Universitätsklinikum Bonn und Beauftragter der Evangelischen Kirche im Rheinland für Fortbildung und Fragen der Ethik in Biologie und Medizin.

Göring-Eckardt für Verbot der PID

Am 8. Februar hatten einige Abgeordnete aller im Bundestag vertreten Parteien ein völliges Verbot der PID gefordert und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. „Eine Qualitätskontrolle menschlichen Lebens darf es in Deutschland nicht geben“, sagte der CSU-Politiker Johannes Singhammer. Unterstützt wird die Initiative auch von Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen), der früheren Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), sowie den Parlamentariern Günter Krings (CDU), Pascal Kober (FDP) und Kathrin Vogler (Die Linke). Göring-Eckardt, die auch Präses der EKD-Synode ist, sagte: „Das mit der PID verbundene Heilversprechen kann nicht eingehalten werden. Eine PID, die behindertes Leben aussortiere, schaffe zudem ein eindimensionales Familienbild, „das davon ausgeht, dass Vater, Mutter und gesundes Kind die Norm sind“.

Wäre Mozart bei PID nie geboren worden?

Lebensrechtsgruppen wie die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) und die „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) begrüßen den Antrag für ein Verbot. Die ALfA-Vorsitzende Claudia Kaminski (Köln) erklärte: „Hätte es die PID schon 1756 gegeben, wäre Mozart nie geboren worden.“ Sie verwies auf Forschungen, wonach die gehäuften Todesfälle in der Familie Mozart auf eine Erbkrankheit Trisomie 13 oder 18 zurückzuführen sind. Zu PID liegen zwei weitere Gesetzentwürfe vor. Der eine erlaubt die Methode nur, um Totgeburten oder die Geburt behinderter Kinder mit einer Lebenserwartung von unter einem Jahr abzuwenden. Unterstützt wird dieser Antrag von einer Parlamentariergruppe um den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) und den Biologen René Röspel (SPD). Ein weitergehender Gesetzentwurf will die PID zulassen, wenn genetische Vorbelastungen der Eltern vorliegen. Hinter Ihm stehen unter anderen die Abgeordneten Peter Hintze (CDU), Ulrike Flach (FDP), Carola Reimann (SPD), Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) und Petra Sitte (Die Linke). In den Kirchen gibt es unterschiedliche Haltungen zu PID. Die katholische Kirche lehnt die Methode ab, ebenso der Leitende Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), Johannes Friedrich (München). Er gehört wie auch Göring-Eckardt dem Rat der EKD an. Der Ratsvorsitzende, Präses Nikolaus Schneider (Düsseldorf), hat sich im Interesse von durch Erbkrankheiten vorbelasteten Eltern für eine Zulassung unter eng begrenzten Bedingungen ausgesprochen.

Die Stellungnahme von Professor Eibach können Sie hier herunterladen.