29. Januar 2022

BW: Jehovas Zeugen verstoßen gegen das Grundgesetz

Foto: Thomas Schneider

(TS) Das Bundesland Baden-Württemberg ist der Ansicht, dass „Jehovas Zeugen“ gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen. Deshalb werde die Anerken- nung dieser Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) abgelehnt.
 

Trotz Urteil des Bundesverfassungsge- richts zugunsten der Glaubensgemein- schaft im Jahr 2000 habe man festge- stellt, dass die Gruppierung das Grund- recht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe gefährde. Das erhobene Verbot von Bluttransfusionen gefährde – so eine Sprecherin im Kultusministerium – „Leib und Leben“ von Kindern und Jugendlichen.

Der Ablehnungsbescheid sei erst jetzt zugestellt worden, obwohl das CDU/FDP-regierte Baden-Württemberg den Antrag der „Zeugen“ bereits Ende des vergangenen Jahres abgelehnt habe. Die Gründe für die Verzögerung sind nicht bekannt. Eine gerichtliche Prozessierung wird nicht ausbleiben.

Am 13. Juni 2006 wurden „Jehovas Zeugen“ (Hauptsitz in Berlin) die Rechte einer KdöR durch den Berliner Senat verliehen. Danach folgten zwölf Bundesländer. In Baden-Württemberg hat die Religionsgemeinschaft nach eigenen Angaben 28.000 Mitglieder. Nach Berichten der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen soll es bundesweit etwa 160.000 „Zeugen Jehovas“ geben.

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