29. Mai 2022

Präimplantationsdiagnostik zulassen?

Quelle: idea.de

Bernhard Felmberg lädt zum `Treffpunkt Gendarmenmarkt` ein.

Berlin (idea) – Soll die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland zugelassen werden? Über diese Frage diskutierten Experten am 26. Januar in Berlin.
 

Das Gespräch fand in der Reihe „Treffpunkt Gendarmenmarkt“ statt, zu der der EKD-Bevollmächtigte bei der Bundesregierung, Prälat Bernhard Felmberg, eingeladen hatte. Bei der PID werden künstlich befruchtete Eizellen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf mögliche genetische Defekte untersucht und gegebenenfalls vernichtet. Das sehen Kritiker als Verhinderung „unwerten Lebens“ an. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom vorigen Jahr, das PID für zulässig erklärte, muss der Bundestag ein neues Gesetz zur Regelung dieser Methode beschließen. Auf der EKD-Veranstaltung plädierte der Parlamentarische Staatssekretär und evangelische Theologe Peter Hintze (CDU) für ein begrenzte Zulassung der PID. Dies wäre ein „Gebot der Vernunft und der Nächstenliebe“. Dadurch könnten in vielen Fällen Schwangerschaftskonflikte schon im Vorfeld vermieden werden. Die PID solle nur für einen kleinen Personenkreis zugelassen werden. So könne sie für Eltern mit Fehlgeburten oder erblichen Vorbelastungen eine Hilfe sein. Zwingende Voraussetzung solle die ärztliche Beratung sowie die individuelle Prüfung des Falls durch eine Ethikkommission sein. Hintze wies darauf hin, dass die PID in anderen Ländern – darunter Frankreich und Großbritannien – zugelassen ist. Wenn die Kirchen diese Methode ablehnten, stünden sie in der Gefahr, einem „biologischen Fehlschluss“ zu unterliegen. Es bestehe ein qualitativer Unterschied zwischen dem Tod eines Kindes und der Tötung einer befruchteten Eizelle in der Petrischale. Die Prinzipien müssten den Menschen dienen und nicht die Menschen den Prinzipien.

Prof. Härle: PID ist Bruch mit der Verfassungsordnung

Dagegen lehnte der Theologieprofessor Wilfried Härle (Heidelberg) eine Zulassung der PID strikt ab. Dies wäre ein „tiefgreifender Bruch der Verfassungsordnung“. PID sei die „Auswahl zwischen lebenswertem und nicht lebenswertem Leben“. Menschliches Leben müsse jedoch von der Empfängnis an geschützt werden. Eine mögliche Behinderung sei kein Grund, den Embryo zu töten. Zudem könnten durch PID nur fünf Prozent aller im Leben auftretenden Behinderungen erkannt werden; 95 Prozent träten erst später im Leben auf. Mit der Zulassung der PID löse man keine Probleme, sondern schaffe nur neue. Mit dieser Methode befinde man sich auf einer schiefen Ebene, auf der immer unklarer werde, was in der Frage des Lebensschutzes Recht und was Unrecht ist.

Behindertenverband: PID verstößt gegen Menschenwürde

Der stellvertretende Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Prof. Jeanne Nicklas-Faust (Berlin), vertrat die Ansicht, dass die PID den Embryo zum Objekt ärztlichen Handelns mache. Sie verstoße daher gegen die Menschenwürde. Die PID führe zudem selbst nach mehreren Versuchen nur in 30 Prozent der Fälle zur Erfüllung des Kinderwunsches; 70 Prozent der Frauen mit PID-Behandlungen blieben kinderlos. Nicklas-Faust zufolge würde mit der Zulassung der Methode der gesellschaftliche Druck auf Eltern mit behinderten Kindern weiter zunehmen. Sie würden zunehmend gefragt, warum sie ihr behindertes Kind nicht abgetrieben haben. Nicklas-Faust ist selbst Mutter einer schwerbehinderten Tochter.

Neue Stellungnahme der EKD?

Der Vorsitzende des Rates der EKD, Präses Nikolaus Schneider (Düsseldorf), sprach sich dafür aus, über eine neue Stellungnahme zur PID nachzudenken. Man müsse neben theologischen Erwägungen die seelsorgliche Situation der betroffenen Eltern stärker berücksichtigen. Christliche Ethik könne nicht zu zeitlos gültigen Prinzipien führen. Vielmehr gelte es, das Fragen offen zu halten. Es sei nicht möglich, den Willen Gottes umfassend und absolut zu erkennen. Der Rat der EKD hatte sich 2002 gegen die Zulassung der PID ausgesprochen. Die PID beruhe auf Verbrauch und Vernichtung menschlicher Embryonen, hieß es damals. Die Würde des menschlichen Lebens verbiete es jedoch, dass es bloß als Material und Mittel zu anderen Zwecken genutzt werde. Im Jahr 2010 bat die EKD-Synode den Rat der EKD, zu prüfen, ob angesichts aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung die Position des Rates zur PID beizubehalten oder zu verändern sei.

Evangelische Kirche bei PID uneins

Bei der Bewertung der PID sind sich führende Repräsentanten der evangelischen Kirche uneins. So hat sich der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Markus Dröge (Berlin), für eine differenzierte Nutzung ausgesprochen, der bayerische Landesbischof Johannes Friedrich (München) lehnt eine Anwendung generell ab. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz ist einhellig gegen eine Zulassung der PID. Sie sei mit dem christlichen Menschenbild nicht zu vereinbaren und sei ein „massiver Verstoß gegen Buchstaben und Geist von Grundgesetz und Embryonenschutzgesetz“.

Evangelische Allianz: EKD soll beim Nein zu PID bleiben

Unterdessen hat der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), die Mitglieder des Rates der EKD in einem Schreiben gebeten, eine Zulassung der PID abzulehnen. Das Leben eines Menschen beginne mit der Zeugung bzw. der künstlichen Befruchtung. Ab diesem Zeitpunkt könne es nur „ein uneingeschränktes Ja zum Lebensschutz geben, ohne jedes Nein“. Steeb verweist auf Erfahrungen im Ausland, dass Ausnahmeregelungen meist ausgeweitet werden würden. In Ländern, wo die PID zugelassen wurde, sei das „Designerkind“ nicht weit.