
Quelle: idea.de Zwickau (idea) – Die bürgerlichen Namen (Klarnamen) ehemaliger Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit dürfen öffentlich genannt werden. Das hat das Landgericht Zwickau am 24. März entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine Wanderausstellung zum Thema „Christliches Handeln in der DDR“, die der frühere Zwickauer … [Weiterlesen...]










