28. Juli 2021

Tschechische Regierung verweigert Dialog mit Sudetendeutschen

Quelle: jungefreiheit.de

Horst Seehofer besucht Prag; Foto: Gläser, Montage: JF

PRAG. Der tschechische Ministerpräsident Peter Necas hat sich geweigert, mit Vertretern der Sudentendeutschen in Dialog zu treten. „Die tschechische Regierung ist noch immer zu keinem direkten Dialog mit den Sudetendeutschen bereit“, kritisierte der Sprecher der sudetendeutschen Volksgruppe Bernd Posselt (CSU), der den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) bei seinem offiziellen Besuch in Prag begleitet. Dennoch wertete Posselt den Besuch als „großen Schritt vorwärts“. Im nächsten Jahr wolle er die Beziehungen der Sudetendeutschen zu Prag weiter verbessern.
 

Noch nie war ein bayerischer Ministerpräsident offiziell in der tschechischen Hauptstadt. Der Grund: Die Tschechen haben sich bislang stets geweigert mit den Deutschen über das Vertreibungsunrecht im allgemeinen oder die Benesch-Dekrete im besonderen zu sprechen.

„Blick nach vorn“

Nach dem ersten Vier-Augen-Gespräch zwischen Necas und Seehofer sagte der bayerische Ministerpräsident am Montag einer DPA-Meldung zufolge: „Wir sind uns einig, daß wir gemeinsam den Blick nach vorn in die Zukunft richten wollen.“ Heute nachmittag besuchen Posselt und Seehofer das Sudetendeutsche Büro in Prag.

Unterdessen wurde bekannt, daß der bayerische Freistaat den auf seinem Territorium liegenden Stadtwald von Eger an die Tschechen abtreten muß. Das berichtet die Preußische Allgemeine Zeitung. Das umstrittene Waldgebiet in Franken gehörte seit 1554 zu Eger. Doch aus Eger, zwischen Chemnitz und Regensburg gelegen, wurden nach 1945 die Deutschen vertrieben. Seitdem heißt die Stadt Cheb. Seit Kriegsende erheben die neuen, tschechischen Machthaber der Stadt Cheb Anspruch auf diesen 634 Hektar großen Wald. Zunächst vergeblich wegen des Eisernen Vorhangs.

Bayern muß Waldgebiet an Tschechei abgeben

Während Deutsche, die 1945 brutal vertrieben worden sind, ihre Rechtsansprüche in der Tschechei nicht mehr durchsetzen können, hat die nun tschechische Stadt vor deutschen Gerichten einen Prozeß angestrengt, um die Rückübertragung zu erwirken. Schon 1965 hatte ein bayerisches Gericht geurteilt, daß der Kommune Cheb als Rechtsnachfolger von Eger der Wald zuzusprechen sei. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat nun abschließend geurteilt, daß die Tschechen Recht und damit den Wald übereignet bekommen. (rg)