24. Juli 2021

Sachsen hält an Extremismusklausel fest

Quelle: jungefreiheit.de

Sachsen verlangt im „Kampf gegen Rechts“ eine Verpflichtung auf das Grundgesetz Foto: Pixelio/Thorben Wengert

DRESDEN. Das sächsische Innenministerium will trotz anhaltender Kritik an seiner Extremismusklausel festhalten. Das bestätigte Ministeriumssprecher Frank Wend auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT. Derzeit befinde man sich in Abstimmung mit den entsprechenden Bundesministerien, die mit einer ähnlichen Erklärung arbeiteten. Gleichzeitig kündigte Wend jedoch an, kritische Hinweise dabei gegebenenfalls berücksichtigen zu wollen.
 

Anlaß ist ein Gutachten des Berliner Verfassungsrechtlers Ulrich Battis, der die Extremismusklausel des Freistaats als in Teilen verfassungswidrig bezeichnet hatte. Das Gutachten war von mehreren Vereinen und Initiativen beauftragt worden, die sich im sogenannten „Kampf gegen Rechts“ engagieren.

In Sachsen müssen sich Vereine, die sich für die Bekämpfung des Extremismus und Förderung der Demokratie einsetzen, seit kurzem bei der Beantragung von Fördermitteln zur „freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen“. Zudem müssen sie bestätigen, daß sie„eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten“.

Keine Unterstützung extremistischer Strukturen

Gleichzeitig sollen die Vereine garantieren, daß ihre Partner „sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten“ um auszuschließen, „daß eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird.“

Anfang November hatte sich das für den mit 10.000 Euro dotierten sächsischen Demokratiepreis nominierte „Alternative Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz“ geweigert, die Extremismusklausel zu unterzeichnen und dadurch für einen Eklat gesorgt. Der Einrichtung werden Verbindungen in die linksextreme Szene nachgesagt. (krk)