30. Juli 2021

„Kampf gegen Rechts“: Familienministerium führt Demokratie-TÜV ein

Quelle: jungefreiheit.de

Ein Bekenntnis zum Grundgesetz ist künftig im „Kampf gegen Rechts“ Vorraussetzung für staatliche Förderung Foto: Pixelio/Daniel Gast

BERLIN. Vereine und Initiativen, die im sogenannten „Kampf gegen Rechts“ Fördermittel vom Bund beantragen, müssen künftig ein Bekenntnis zum Grundgesetz abgeben.
 

In den Programmen des Bundesfamilienministeriums zur Extremismusbekämpfung müßten Antragsteller fortan „eine Erklärung unterschreiben, nach der sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und bestätigen, eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu leisten“, bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT.

Entgegen anderslautenden Berichten sei jedoch nicht geplant, eine Auskunft des Verfassungsschutzes über zu fördernde Projekte einzuholen.

Erwähnung im Verfassungsschutzbericht schließt Förderung aus

Die Berichte der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder gäben aber wichtige Hinweise darauf, ob eine Organisation als verfassungsfeindlich einzustufen sei. „Es gibt Organisationen und Strukturen, die in den Berichten einhellig als eindeutig verfassungsfeindlich beschrieben sind. Hier ist auch für Träger offen erkennbar, daß sich eine Zusammenarbeit ausschließt“, machte die Ministeriumssprecherin deutlich.

Die Berichte der Verfassungsschutzbehörden seien somit ein wichtiges Indiz dafür, ob es sich bei dem betroffenen Träger oder sonstigen Partnern „um eine den Zielen des Grundgesetzes verpflichtete Organisation handelt oder ob daran Zweifel bestehen“.

Eine Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht schließe eine Zusammenarbeit in der Regel jedenfalls aus.

In Sachsen sorgt eine ähnliche Regelung derzeit für Streit. Dort müssen sich Vereine, die sich für die Bekämpfung des Extremismus und Förderung der Demokratie einsetzen, seit kurzem bei der Beantragung von Fördermitteln ebenfalls zur „freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen“. (krk)