Richter spricht Temposünder frei
11. November 2010 by
40 geblitzte Autofahrer hätte er freigesprochen. Auch die ungenauen gesetzlichen Regelungen seien für seine Entscheidung wesentlich gewesen. Video- und Fotoaufnahmen würden auf Grundlage eines Gesetzes zur Terrorabwehr gemacht. Es gehe bei den Starenkästen allein um den Schutz der Bürger und nicht ums Geldverdienen, so der Richter.