28. Juli 2021

Kritik an bayerischem Landeskirchenrat: „Unglaubliche Willkür“

Quelle: idea.de

Der emeritierte Theologieprofessor Reinhard Slenczka. Foto: Privat

Erlangen (idea) – Wegen der Zulassung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften im Pfarrhaus wird der bayerische Landeskirchenrat massiv kritisiert.
 

Landesbischof Johannes Friedrich (München) hatte am 15. November vor Journalisten mitgeteilt, dass homosexuellen Pfarrern mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das gemeinsame Wohnen im Pfarrhaus gestattet sei. Damit kam er einer Entscheidung der Synode zuvor, die vom 21. bis 25. November in Neu-Ulm stattfindet. Ihr liegen fast 40 Eingaben zu diesem Thema vor. Nach Ansicht des emeritierten Theologieprofessors Reinhard Slenczka (Erlangen) ist das Vorgehen des Landeskirchenrats „theologisch und rechtlich ein Akt unglaublicher Willkür“. Sollte die Synode zustimmen, „wird sie zu einem bloßen Akklamationsgremium kirchenleitender Diktatur“, heißt es in einem vorab veröffentlichten Interview Slenczkas in der Zeitschrift „Bekenntnis und Sammlung“ (Ansbach). Die Synode sollte der Kirchenleitung das Misstrauen aussprechen. Dem Bischof wirft Slenczka eine Amtspflichtverletzung vor, die zu seiner Abberufung führen müsste. Friedrich habe wiederholt und öffentlich im Widerspruch zum eindeutigen Zeugnis von Altem und Neuem Testament erklärt, dass Homosexualität keine Sünde sei. Damit habe der Bischof „eine neue Offenbarung und eine über Schrift und Bekenntnis stehende Vollmacht“ beansprucht, mit der er das geschriebene Wort Gottes aufhebe. Dies sei ein Missbrauch geistlicher Autorität.

Bekennende Christen: Vollendete Tatsachen geschaffen

Gegen den Beschluss des Landeskirchenrats protestiert auch der Arbeitskreis Bekennender Christen in Bayern (ABC). In einer theologisch umstrittenen Frage seien vollendete Tatsachen geschaffen worden, bevor die Landessynode darüber diskutiert habe. Der ABC fordert den Landeskirchenrat auf, die im gültigen Pfarrerdienstrecht vorgegebenen Standards zur Lebensführung von Pfarrerinnen und Pfarrern bei allen Stellenbesetzungsvorgängen auf Gemeindepfarrstellen stets zu beachten.