28. Januar 2022

Wegen Kinderpornographie: Strafbefehl gegen Hamburger Pastor

Quelle: idea.de

47-jähriger Geistlicher im Ruhestand soll drei Monatsgehälter zahlen.

Hamburg (idea) – Das Verfahren gegen einen Hamburger Geistlichen wegen des Besitzes von Kinderpornographie kann mit einem Strafbefehl beendet werden.
 
Walter St., ehemaliger Pastor der evangelischen Kirchengemeinde Hamburg-Rahlstedt, soll eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen, etwa drei Monatsgehälter, zahlen. Damit wäre der Fall strafrechtlich abgeschlossen. Wenn er aber Widerspruch einlegt, käme es zu einem Prozess, berichtet der Norddeutsche Rundfunk. In jedem Fall kommt auf den inzwischen wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzten 47-jährigen Geistlichen ein kirchliches Disziplinarverfahren zu. Auf die Spur des Pastors war die Polizei Ende 2009 bei Ermittlungen gegen einen internationalen Kinderpornoring gekommen. Er hatte in seinem Computer entsprechende Fotos gespeichert. Ein Verdacht des Kindesmissbrauchs bestätigte sich nicht. Bereits zu Beginn der Ermittlungen wurde St. vom Dienst freigestellt.