23. Oktober 2021

Bayern: Per „Konsens durch die Hintertür“ zur Verfassungsänderung?

Quelle: idea.de

Dekan kritisiert Verfahren zur Ergänzung des Grundartikels.

Weißenburg/Neuendettelsau (idea) – Die Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern soll in ihrem Grundartikel um einen Israel-Absatz ergänzt werden.
 

Darin werden die bleibende Erwählung des Volkes Israels und eine geschwisterliche Verbundenheit mit dem jüdischen Volk festgeschrieben. Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen sollen bis zum 31.Oktober erklären, ob sie mit dieser Ergänzung einverstanden sind. Nicht abgegebene Stellungnahmen würden als Zustimmung gewertet, heißt es in einem Schreiben von Synodalpräsidentin Dorothea Denecke-Stoll (Ingolstadt) und Landesbischof Johannes Friedrich (München). An diesem Vorgehen gibt es massive Kritik. Der Dekan im mittelfränkischen Weißenburg, Reinhard Brandt, wirft der Kirchenleitung vor, „einen Konsens durch die Hintertür erschleichen“ zu wollen. Der im „Augsburger Bekenntnis“ der Lutheraner vorgesehene „Magnus Consensus“ (große Übereinstimmung) werde jedoch nicht durch eine parlamentarische „klare Mehrheit“ erzielt, sondern sei das Ergebnis einer in langen Prozessen errungenen Einmütigkeit, heißt es in einer Stellungnahme des früheren Grundsatzreferenten im Lutherischen Kirchenamt der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands. Auch der vorgeschlagene Text lasse „zu viele Fragen offen“ und „produziert selbst Missverständnisse“, etwa im Hinblick auf die Haltung des Apostels Paulus zu den Juden. Wie Brandt unterstützt auch die Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern (KSBB) das Anliegen, sich von einer antijüdischen Auslegungstradition abzuwenden. Die geplante Verfassungsänderung sieht sie ebenfalls kritisch.

Gemeinden sollen Stellung nehmen

Dagegen verteidigt der Vorsitzende des synodalen Ausschusses für Grundfragen des kirchlichen Lebens, Prof Helmut Utzschneider (Neuendettelsau), das Vorgehen. Die Gemeinden bekämen rechtzeitig eine Möglichkeit zu Stellungnahmen, die dann im Gesetzgebungsverfahren der Synode berücksichtigt werden könnten. Der Begriff „Magnus Consensus“ sei jedoch „etwas hoch gegriffen“, schrieb er an Brandt. Über die Verfassungsänderung soll im Frühjahr in München abgestimmt werden.