25. Mai 2022

Sexualverbrecher – Schutz der Allgemeinheit überwiegt

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Thomas Schneider

K O M M E N T A R
 

von Thomas Schneider

Wie viele Frauen und Kinder müssen noch sexuell missbraucht werden, bis die deutsche Justiz endlich ausschläft? Diese oder eine ähnliche Frage haben sich immer wieder Bürger in unserem Land gestellt, wenn wieder ein aus der Haft entlassener „Sexualstraftäter“ zugeschlagen hat.

Und immer wieder sitzen die Deutschen schockiert vorm Fernsehgerät. Doch es tut sich nichts, um diesen kranken Menschen endgültig das Handwerk zu legen. Immer wieder wurde das „Freiheitsinteresse“ des Verbrechers höher bewertet als das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit.

Doch damit soll nun Schluss sein. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sei in jedem Einzelfall eine Folgeabwägung zwischen Freiheitsinteresse einerseits und Sicherheitsinteresse andererseits vorzunehmen. Das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs zur nachträglichen Sicherungsverwahrung zwinge aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts nicht zur automatischen Freilassung betroffener Straftäter.

Ein Eilantrag eines im Jahr 1990 wegen versuchter Vergewaltigung und wegen Mordes verurteilten Sexualverbrechers, der seine sofortige Freilassung forderte, wurde abgelehnt. „Angesichts der besonderen Schwere der drohenden Straftaten überwiegt das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit das Interesse des Beschwerdeführers an der Wiedererlangung seiner persönlichen Freiheit“, entschieden die Richter. Die Entscheidung kann nicht angefochten werden.

Bleibt zu hoffen, dass diejenigen, die zwischen Freiheit und Sicherheit abzuwägen haben, ihrer hohen Verantwortung für Leib und Leben von Millionen Frauen und Kindern bewusst sind. Sexualverbrecher, zu ihnen gehören auch Pädophile, haben keinen Anspruch auf Freiheit im Gemeinwesen der Bundesrepublik Deutschland.

Hinweis in eigener Sache: Es handelt sich um einen privaten Kommentar des Kommunalpolitikers Thomas Schneider und nicht um einen Kommentar von idea.

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