25. Mai 2022

CDL fordert gesetzliches klares PID-Verbot

Christdemokraten für das Leben

Pressemitteilung
Münster, 7. Juli 2010
 

Selektion von Embryonen durch Gentest führt oft zur Tötung!

(CDL) Anläßlich des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2010 zur Präimplantationsdiagnostik (PID) an menschlichen Embryonen erklärt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr:
 
Nach dem Urteil muß der Gesetzgeber das Embryonenschutzgesetz ergänzen. Auch der in der Petrischale erzeugte Embryo ist keine Sache, über deren Lebenswert Ärzte und Eltern einfachhin entscheiden können. Als einmal gezeugter Mensch im frühesten Stadium hat er vielmehr das Recht, geachtet und geboren statt getestet und getötet zu werden.

Der BGH verkennt in seinem Urteil, daß die PID-Selektion von Embryonen selbstverständlich deren Tod bedeutet, wenn sie dem Wunsch von Eltern und Arzt nicht genügen. Er setzt sich über den klaren Willen des Gesetzgebers hinweg, der mit dem Embryonenschutzgesetz Selektion eben nicht eng begrenzt lassen, sondern komplett untersagen wollte. Der BGH zieht weiterhin eine falsche Parallele zwischen PID und Pränataldiagnostik. Zugleich läßt er den Arzt und die Eltern entscheiden, ob ein konkretes menschliches Leben als „lebenswert“ oder „nicht lebenswert“ zu klassifizieren ist. Darin liegt ein gravierender Verstoß gegen die Würde des potenziell behinderten Menschen, der massive sozialethische Konsequenzen nach sich ziehen wird. Durch dieses Urteil werden das Lebensrecht und die soziale Anerkennung behinderter Menschen langfristig in dramatischer Weise aufs Spiel gesetzt.

Ein bißchen straffrei gibt es ebenso wenig wie ein bißchen schwanger: Wenn der Bundesgerichtshof die PID auf „schwerwiegende genetische Schäden“ begrenzt wissen will, findet dies keine Stütze im Gesetz. Auch zeigt der Blick auf die zahlreichen Spätabtreibungen, daß „schwerwiegend“ kein klarer Begriff ist. In der Praxis droht nun die forcierte Anwendung der PID in Deutschland zum Tagesgeschäft in über 125 Reproduktionskliniken zu werden. Es droht das „Wunschkind“ nach Maß.

Deswegen ist nun Klarheit gefordert. Da der BGH sich mit dieser Entscheidung selbst zum Gesetzgeber aufschwingt und Verwirrung stiftet, muß jetzt der Gesetzgeber die Selektion durch PID ausdrücklich im Embryonenschutzgesetz verbieten, um die gefährliche Entwicklung zum gen-getesteten Designerkind nach Maß zu verhindern.

Die CDL ist die Lebensrechtsinitiative in der CDU/CSU mit 5.000 Mitgliedern, darunter zahlreichen Bundestagsabgeordneten, Mitgliedern des Europäischen Parlaments, Landtagsabgeordneten und Kommunalpolitikern.

Christdemokraten für das Leben e.V.
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