27. Januar 2022

Käßmann akzeptiert Strafe für Trunkenheitsfahrt

Quelle: idea.de

Ehemalige EKD-Ratsvorsitzende muss ein Monatsgehalt zahlen. Foto: Monika Lawrenz

Hannover (idea) – Für ihre Trunkenheitsfahrt muss die ehemalige EKD-Ratsvorsitzende, Landesbischöfin a.D. Margot Käßmann (Hannover), ein Monatsgehalt Strafe zahlen.
 

Außerdem bleibt ihr Führerschein für mindestens zehn Monate gesperrt. In der Flensburger „Verkehrssünderkartei“ werden sieben Punkte eingetragen. Die 51-jährige Theologin war am Abend des 20. Februars in eine Polizeikontrolle geraten, nachdem sie eine rote Ampel missachtet hatte. Sie hatte 1,54 Promille Alkohol im Blut. Wie Frau Käßmann sagte, sei sie über sich selbst erschrocken und bedauere ihr Fehlverhalten zutiefst. Vier Tage später trat sie von ihren Ämtern als Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzende zurück. Sie akzeptierte jetzt den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover über 30 Tagessätze, in Käßmanns Fall wahrscheinlich etwa 8.000 Euro. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig, der einem Gerichtsurteil gleichkommt. Die prominente Theologin sei behandelt worden wie jeder andere Verkehrsteilnehmer, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Irene Silinger.

Käßmann füllt Messehallen bei Kirchentagen

Frau Käßmann hat nach ihrem Rücktritt eine Auszeit genommen. Sie bleibt hannoversche Pastorin. Sie wird auch einen großen Teil der 14 geplanten Auftritte beim Ökumenischen Kirchentag absolvieren, der vom 12. bis 16. Mai in München stattfindet. Die Termine, bei denen sie als EKD-Ratsvorsitzende auftreten sollte, übernimmt der amtierende Nachfolger, Präses Nikolaus Schneider (Düsseldorf). Frau Käßmann zählte bei Deutschen Evangelischen Kirchentagen zu den beliebtesten Rednerinnen und füllte Messehallen mit mehreren Tausend Menschen.