30. Juni 2022

Streit ums Kreuz in Gerichtssälen

Quelle: idea.de

Müller-Piepenkötter: „Ich würde dafür eintreten, dass Kreuze nur im Einzelfall abgehängt werden, wenn einer der Prozessbeteiligten hieran Anstoß nimmt.“

Düsseldorf (idea) – Sollen Kreuze aus deutschen Gerichtssälen verschwinden? Um diese Frage ist angesichts einer Entscheidung in Düsseldorf eine heftige Kontroverse entbrannt.
 

Im Neubau des Amts- und Landgerichts sollen keine Kreuze mehr aufgehängt werden. Gerichtspräsident Heiner Blaesing beruft sich auf das sogenannte Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995. Es hatte entschieden, dass Kreuze in öffentlichen Räumen entfernt werden müssen, wenn sich beispielsweise Schüler in Klassenzimmern oder Angeklagte im Gericht daran stoßen. Laut Blaesing stört ein Auf- und Abhängen aber mehr als der komplette Verzicht auf das Symbol. Die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) kritisierte die Entscheidung: „Ich würde dafür eintreten, dass Kreuze nur im Einzelfall abgehängt werden, wenn einer der Prozessbeteiligten hieran Anstoß nimmt.“ Das entspreche auch der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Verantwortlichen sollten ihre Entscheidung noch einmal überdenken. Seit über 60 Jahren werde die Frage, ob christliche Symbole in Gerichtssälen hängen dürfen, vor Ort entschieden. Der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Nikolaus Schneider (Düsseldorf), bedauert die Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts. Das Kreuz im Gerichtssaal sei „ein Zeichen dafür, dass die menschliche Gerechtigkeit zum Segen wird, indem sie in einen großen Rahmen einbezogen ist“. Das Gericht legitimiere sich zwar aus dem demokratischen Rechtsstaat und nicht aus göttlicher Ordnung, „aber“ – so Schneider – „auch dieser Rechtsstaat lebt am Ende von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen kann“.

Senioren-Union: Christentum ist keine Privatsache

Der Vorsitzende der Senioren-Union der CDU Deutschlands, Otto Wulff (Berlin), sagte: „Ein Staat, der sich im Grundgesetz ausdrücklich auf seine Verantwortung vor Gott und den Menschen bezieht, ist selbstverständlich berechtigt, ein Kreuz in öffentlichen Räumen aufzuhängen.“ Das Christentum sei keine Privatsache, sondern „eine Wertordnung, die unsere Gesellschaft über viele Jahrhunderte positiv geprägt hat“. Das Kreuz als „Symbol der Nächstenliebe und Verzeihung“ erinnere daran, dass der Rachegedanke dem deutschen Rechtswesen fremd sei. Es sei deshalb auch keine Beleidigung Andersgläubiger. Wulff forderte die Justizministerin auf, eine einheitliche Regelung für die Gerichte in ihrem Bundesland zu erlassen. Der Generalsekretär der nordrhein-westfälischen CDU, Hendrik Wüst, forderte, die Kreuze hängen zu lassen. Wenn sich jemand gestört fühle, müsse „der Hausmeister kommen und es abhängen“.

FDP und SPD: Verständnis für die Entscheidung

Anders sieht es der FDP-Landesvorsitzende und stellvertretende Ministerpräsident Andreas Pinkwart: „Ich stehe hinter der christlichen Tradition, auf der anderen Seite habe ich Verständnis für die Entscheidung des Landgerichts, das seine Würde vom Staat ableitet. Die vor dem Gericht Auftretenden, die sich in der Verantwortung vor Gott sehen, können sich auf die Präambel des Grundgesetzes beziehen, ohne dass es eines Symbols bedarf.“ Auch die SPD-Landesvorsitzende Hannelore Kraft äußerte Verständnis. Für sie als Christin hätten die christlichen Symbole zwar eine besondere Bedeutung: „Wenn die Entscheidung des Landgerichts wohl abgewogen getroffen wurde, dann sollte man dies jedoch respektieren.“ Kreuze sind in nordrhein-westfälischen Gerichten die Ausnahme: Nach Schätzungen des Justizministeriums hängt dieses Symbol noch in etwa 60 der 1.300 Gerichtssäle.