22. Mai 2022

USA gewährt deutscher Hausschulfamilie Asyl

Quelle: idea.de

US-Vereinigung: Selbstunterrichtende Christen werden verfolgt. Foto: Archiv

Memphis (idea) – Erstmals hat eine christliche Familie aus Deutschland in den USA politisches Asyl erhalten, weil die Eltern ihre Kinder selbst unterrichten wollen. Ein Gericht in Memphis (Bundesstaat Tennessee) gab am 26. Januar dem Asylantrag der Familie Romeike statt.
 

Die Eltern und ihre fünf Kinder hatten im August 2008 ihren schwäbischen Heimatort Bissingen verlassen, weil ihre Kinder nach deutschem Recht zur Schule gehen müssen. In den USA und zahlreichen anderen Ländern ist hingegen auch Hausschulunterricht statthaft. Richter Lawrence O. Burman begründete seine Entscheidung über den Asylantrag damit, dass im Fall Romeike grundlegende Menschenrechte verletzt seien. Uwe und Hannelore Romeike, die in Deutschland einer Brüdergemeinde angehörten, bekamen bei dem Verfahren Rückhalt von der US-Organisation HSLDA (Vereinigung zur Verteidigung von Hausunterricht). Deren Rechtsbeistand und Direktor für internationale Beziehungen, Mike Donelly (Purcelville/Bundesstaat Virginia), sagte: „Die Entscheidung erkennt endlich an, dass deutsche Homeschooler eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe sind, die von einer westlichen Demokratie verfolgt werden.“ Zu den grundlegenden Menschenrechten gehöre, dass Eltern ihre Kinder selbst erziehen und bilden dürften.

Initiative: Warnung an die deutschen Behörden

Das deutsche Netzwerk Bildungsfreiheit rechnet nun mit einer Liberalisierung der hiesigen Rechtssprechung: „Diese Entscheidung verdeutlicht dem Rest der Welt, dass der deutsche Staat hier außerhalb des für westlichen Staaten üblichen Standards agiert.“ Sie sei „eine ernste Warnung“ an die Behörden, ihre Vorgehensweise zu ändern. Trotz des in Deutschland geltenden Verbots unterrichten nach Angaben der Initiative „Schulunterricht zu Hause“ zwischen 500 und 1.000 Familien ihre Kinder selbst. Gerichte haben mehrfach Zwangsmaßnahmen – von Geld- bis Freiheitsstrafen – gegen Hausschuleltern erlassen. Einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Karlsruhe) zufolge kann ihnen zumindest teilweise das Sorgerecht entzogen werden. Das Bundesverfassungsgericht stellte Anfang August 2009 fest, dass Eltern ihre Kinder auch nicht von einzelnen Unterrichtsstunden wegen religiöser Bedenken fernhalten dürfen.