24. Oktober 2021

Medien berichten zu wenig über Christenverfolgung

Quelle: idea.de

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Günter Nooke (CDU).

Schwäbisch Gmünd (idea) – Mehr öffentliche Aufmerksamkeit für verfolgte Christen fordert der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Günter Nooke (CDU).
 

In den Medien komme zu kurz, dass Christen die weltweit größte Gruppe der aus religiösen Gründen Verfolgten seien, sagte er beim Kongress „Gedenket der Märtyrer“, der vom 22. bis 25. November in Schwäbisch Gmünd stattfindet. „Die weltweite Verfolgung von Christen, insbesondere in islamischen Staaten oder in Regionen und Ländern mit muslimischer Mehrheitsbevölkerung, braucht angesichts der absoluten Zahlen und Häufigkeit von Vorkommnissen auch im Vergleich zu Menschenrechtsverletzungen an anderen Minderheiten eine quantitativ und qualitativ angemessene Berichterstattung“, so der Politiker bei dem vom Christlichen Gästezentrum „Schönblick“ und der Evangelischen Nachrichtenagentur idea (Wetzlar) veranstalteten Kongress. Nooke appellierte an die Christen, ähnliche Empörung zu zeigen wie Vertreter anderer Religionsgemeinschaften, wenn deren Glaubensüberzeugungen angegriffen würden. Vielen Menschen, darunter auch Politikern und Kirchenvertretern, scheine die Verteidigung des vollen Rechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht so wichtig zu sein, dass sie dafür bereit wäre, größere Konflikte in Kauf zu nehmen. Den Kirchen und anderen christlichen Organisationen warf Nooke vor, die Diskussion über Menschenrechte auf Klimawandel, Friedenssicherung und Armutsbekämpfung zu verkürzen. Das Engagement für diese Ziele dürfe nicht dazu führen, dass die Notwendigkeit, individuelle Menschenrechte zu schützen, aufgegeben werde.

Nooke: Programmbeschwerde beim ZDF

Kritik übte Nooke an einem ZDF-Beitrag über evangelikale Missionare. Wegen der Darstellung im Magazin „Frontal 21“, dass christliche Märtyrer ähnlich wie islamische Selbstmordattentäter seien, habe er Programmbeschwerde eingereicht. Die Journalisten hätten Christen, die das Menschenrecht auf öffentliches Bekennen ihres Glaubens in Anspruch nahmen, ins Unrecht gesetzt. Dieses Recht umfasse die Möglichkeit, seinen Glauben öffentlich und in Gemeinschaft mit anderen auszuüben und durch Lehre und Gottesdienst zu bekunden. Allen internationalen Übereinkommen zufolge sei Religion keine Privatangelegenheit. Ein öffentliches Bekennen „mag in islamischen Ländern unklug und unangemessen sein“, so Nooke, dürfe aber nicht diffamiert werden. Er erinnerte an die DDR-Zeit. Bis vor 20 Jahren sei es nicht angezeigt gewesen, über den Todesstreifen in Berlin flüchten zu wollen. Dennoch habe man nicht über den Flüchtlingen, sondern über dem SED-Unrechtsstaat den Stab gebrochen.