30. Juni 2022

Was ist der Mensch aus christlich demokratischer Sicht?

Quelle: Newsletter CDU Sachsen 23.April 2009
Autor: Daniel Kästner

(CDL Sachsen) Infolge des wissenschaftlichen und medizinischen Fortschritts stellen sich neue existenzielle Fragen am Anfang und am Ende des menschlichen Lebens, aber auch mitten im Leben. Wie soll man zu diesen Fragen eine tragfähige Position beziehen? Sollen alle diese Fragen durch neue Gesetze geregelt werden? Von welchem „Menschenbild“ gehen wir aus, wenn wir über diese Fragen entscheiden wollen?

Das Grundsatzprogramm der Christlich Demokratischen Union Deutschlands betont den Bezug des menschlichen Lebens zu seinem Schöpfer (1):
„VI. DIE SCHÖPFUNG UND DAS LEBEN BEWAHREN – FÜR EINE LEBENSWERTE UMWELT:
Die Würde des Menschen schützen – Vom Beginn bis zum Ende des Lebens

Die unantastbare Würde des Menschen als Geschöpf Gottes ist menschlicher Verfügung nicht zugänglich und ist zu schützen. Der Mensch ist immer Subjekt, er darf niemals Objekt sein. Die Würde des Menschen ist auch für die Bewertung bioethischer Herausforderungen Ausgangs- und Orientierungspunkt. Sie erfordert Achtung und Schutz des menschlichen Lebens in allen Phasen. Das noch nicht geborene Leben bedarf beginnend mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle unseres besonderen Schutzes und unseres kritischen Umgangs mit den sich weiter entwickelnden Möglichkeiten der Pränataldiagnostik. Wir treten für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) ein. Mit den hohen Abtreibungszahlen, die sich auch aus Spätabtreibungen ergeben, finden wir uns nicht ab. Wir müssen Frauen und Männern dabei helfen, sich für das Leben zu entscheiden.“

Ein Kind in seiner zehnten Lebenswoche — einmalig und unverwechselbar von Anfang an

Der berechtigte Wunsch nach einem gesunden Kind zum rechten Zeitpunkt ist heute zu einem Anspruch geworden, auf den es ein ungeschriebenes Recht zu geben scheint und der immer öfter im Widerspruch zu den biologischen Gegebenheiten (z.B. Alter) und dem vorangegangenen Lebenswandel (z.B. Organinfektionen durch Rauchen und wachsende Promiskuität ab Beginn der Pubertät) steht. Die wahrscheinlichste Erklärung dafür ist, dass über 80% der deutschen Bevölkerung über die Risiken für und die Dauer der Fruchtbarkeit der Frau falsch informiert sind. (2) In der Folge bleiben viele Paare ungewollt kinderlos, Tendenz steigend. Aufklärung über Sexualität findet zwar bereits in der Schule statt, aber augenscheinlich nicht mit dem nötigen Inhalt und Erfolg. Die Zahl künstlicher Befruchtungen im Reagenzglas (IVF,ICSI) steigt an. (3) Um die Erfolgsquote zu erhöhen, wird eine Untersuchung mehrerer und Auswahl eines einzusetzenden Embryos gefordert (elektive single embryo transfer – eSET). Die überzähligen Embryonen sollen vernichtet werden. (4) Anscheinend ohne ein wirkliches Bewusstsein dafür wird die Menschenwürde am Beginn des Lebens dadurch grundlegend infrage gestellt. Woran können sich Christdemokraten hier orientieren? Das „Evangelium des Lebens“ sagt: Jeder Mensch hat Anspruch auf menschenwürdige Zeugung durch den ehelichen Akt. (5) Dies zu ermöglichen muss langfristiges Ziel von Medizin, Forschung und Politik sein. Künstliche Befruchtung soll trotz staatlicher Kostenbeihilfe die medizinisch indizierte Ausnahme bleiben. Das Embryonenschutzgesetz darf nicht aufgeweicht werden.
 
Achtung vor dem alten, kranken und behinderten Menschen

Einmalig, unverwechselbar und wertvoll bis ins hohe Alter und in Krankheit und in Behinderung


Angesichts der demografischen Entwicklung wird zugleich die Frage nach der Garantie der Menschenwürde im Alter oder nach einem Unfall zunehmend lauter gestellt. Familiäre Bindungen lösen sich auf und der finanzielle Druck auf die Sozialsysteme nimmt zu. Sterbehilfe und Patientenverfügung werden immer stärker diskutiert. Die Achtung vor dem Lebensrecht von nicht (mehr) äußerungsfähigen Menschen gerät in Gefahr. Welcher Grundsatz kann hier hilfreich sein? “Das Ende von Atmung und Herzschlag, die Trübung der Augen, die Totenstarre usw. sind die Kriterien, anhand derer Menschen seit ewigen Zeiten erkennen und begreifen konnten, dass ein Mitmensch tot ist.” (6) Der (sterbende) Mensch braucht Nächstenliebe (Zuwendung), Schmerzbehandlung und Vertrauen zum Arzt – nicht aktive Sterbehilfe, Beihilfe zum Suizid oder gesetzliche Verpflichtung zur Patientenverfügung.
 
Garantie der Menschenwürde
Da jede Festlegung eines Beginns oder Endes der Menschenwürde und des Rechts auf Leben jedes Einzelnen letztlich Willkür wäre (7) und zu einer Einteilung in lebenswertes und lebensunwertes Leben führt (8), wie sich im letzten Jahrhundert bereits grauenvoll zeigte, muss die Menschenwürde und damit das Recht auf Leben ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle bis zum natürlichen Tod garantiert werden.
 
(1) CDU: www.grundsatzprogramm.cdu.de/doc/071203-beschluss-grundsatzprogramm-6-navigierbar.pdf
(2) Institut für Demoskopie Allensbach, Allensbacher Bericht 2007 / Nr. 11, www.ifd-allensbach.de
(3) Deutsches IVF-Register, Jahresbericht 2007, Anzahl der Behandlungen 1982 – 2007 (plausible Zyklen), www.deutsches-ivf-register.de
(4) Friedrich-Ebert-Stiftung: library.fes.de/pdf-files/stabsabteilung/05642.pdf
(5) Papst Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium vitae, www.dbk.de
(6) Professor Robert Spaemann, www.transplantation-information.de/hirntod_transplantation/hirntod_ist_nicht_der_tod_2005.html
(7) Bischof Wolfgang Huber, Unantastbare Menschenwürde – Gilt sie von Anfang an?, www.ekd.de
(8) Kongregation für die Glaubenslehre: Instruktion DIGNITAS PERSONAE über einige Fragen der Bioethik, www.dbk.de